Driver Genius Professional Edition Lizenzvereinbarung Copyright (c) 2002-2008 Driver-soft Inc. Alle Rechte vorbehalten Lizenzvereinbarung Diese Vereinbarung berechtigt den Käufer des Programmpaketes zu dessen Nutzung im nachfolgend angegebenen Umfang. Eine weitergehende Verwertung ist ausgeschlossen. Mit der Benutzung des Programmpaketes erkennt der Benutzer die darin enthaltenen Nutzungs- und Gewährleistungs- sowie Haftungsbeschränkungen an. §1: Nutzungsumfang Die Berechtigung zur Nutzung des Datenverarbeitungsprogrammes erstreckt sich jeweils auf einen Arbeitsplatz. Die Berechtigung umfaßt weiter die Fertigung einer Sicherungskopie der Original-Datenträger bzw. das Recht, die Datenträger zu Sicherungszwecken auf die Festplatte zu kopieren. Es besteht keine Berechtigung zur Vervielfältigung des Datenverarbeitungsprogrammes zur gleichzeitigen Nutzung auf mehreren datenverarbeitenden Geräten. Eine Vervielfältigung der Online-Dokumentation ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Rechtsinhabers zulässig. Es besteht keine Berechtigung, das Datenverarbeitungsprogramm abzuändern oder zu bearbeiten, mit anderen Programmen zu verbinden. Der Käufer ist nicht berechtigt, das Datenverarbeitungsprogramm zu verleihen oder zu vermieten. Der Käufer ist berechtigt, das Originalprogrammpaket im Originalzustand und als Ganzes an einen nachfolgenden Benutzer abzugeben, vorausgesetzt, daß keine Kopien zurückbehalten werden und der Empfänger sich mit den Bestimmungen dieser Lizenz einverstanden erklärt. Damit erlöschen alle Rechte des Käufers. §2: Gewährleistung Es wird darauf hingewiesen, daß es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, daß sie für alle Anwendungsbedienungen fehlerfrei sind. Der Verkäufer leistet Gewähr, daß das Programm im Sinne der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Programmbeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht. Der Verkäufer gewährleistet, daß das Originalprogramm auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Erweist sich ein Programmpaket im Sinne dieser Bestimmungen als nicht brauchbar (a.) oder als fehlerhaft (b.), erfolgt innerhalb der 24-monatigen Gewährleistungsfrist, die mit der Auslieferung des Programmpaketes an den Käufer beginnt, eine Rücknahme des gelieferten Programmpaketes durch den Verkäufer und ein Austausch gegen ein neues Programmpaket gleichen Titels. Erweist sich auch dieses im Sinne dieser Bestimmungen als nicht brauchbar oder als fehlerhaft und gelingt es dem Rechtsinhaber nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes herzustellen, so hat der Käufer oder Nutzer nach seiner Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe des Programmpaketes und Rückerstattung des Kaufpreises. Mit der Rückgabe erlischt die Berechtigung des Käufers zur Nutzung. Gleichzeitig sind dann sämtliche Kopien oder Teilkopien zu löschen oder zu vernichten. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, daß das Programmpaket den speziellen Anforderungen des Käufers oder Nutzers genügt. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. §3: Haftung Der Verkäufer haftet für die von ihm oder dem Rechtsinhaber zu vertretenden Schäden bis zur Höhe des Verkaufspreises. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für zugesicherte Eigenschaften und Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.